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Bundestag verabschiedet Altersvorsorgereformgesetz

Der Bundestag hat am 27.3.2026 das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) verabschiedet.

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge soll eine Ablösung der Riester-Rente erfolgen. Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen auch nach der Reform weiter besparen. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden. Bürger können freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot wechseln. Die neue private Altersvorsorge soll speziell für Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen erleichtert werden. Sie soll auch für Menschen mit geringer Kapitalmarkterfahrung ein Angebot zur Altersvorsorge bieten.
Es soll außerdem noch ein weiterer Gesetzentwurf zu einer "Frühstart-Rente" folgen. Damit soll jungen Menschen bereits früh im Leben durch garantierte staatliche Zuschüsse ein Startkapital für die Altersvorsorge mitgegeben werden. Die Zulage soll 50 Prozent der im Beitragsjahr bis zu einer Höhe von 360 EUR geleisteten Altersvorsorgebeiträge und 25 Prozent der im Beitragsjahr darüber hinaus bis zu einer Höhe von 1.800 Euro geleisteten Altersvorsorgebeiträge betragen. Damit erhöht sich insgesamt die maximale Grundzulage auf 540 EUR. Eine Änderung gibt es auch bei der Zulage für Sparer mit Kindern, die bis zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr 100 Prozent beträgt. Davon profitieren besonders Eltern mit geringen bis mittleren Eigenbeiträgen.

Mit der Änderung erhalten künftig auch die bisher aufgrund der fehlenden Pflichtversicherung nicht förderberechtigten selbstständig Erwerbstätigen die Möglichkeit, die neue Altersvorsorge zu nutzen. Auch Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen. Die neue private Altersvorsorge soll zum 1.1.2027 starten.

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