Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen zum 01.01.2027
Das Entlastungsvolumen der Reform soll insgesamt rund 10 Mrd. EUR pro Jahr betragen. In voller Wirkung ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 EUR um mehr als 600 EUR jährlich entlastet werden.
Geplant ist zum einen, dass der Grundfreibeitrag voraussichtlich in zwei Stufen von heute 12.348 EUR bis auf 12.900 EUR im Jahr 2028 angehoben werden soll.
Der Spitzensteuersatz soll zukünftig erst ab 70.600 EUR zu versteuerndem Einkommen greifen, hierdurch soll der Steuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 EUR "etwas abgeflacht" werden. Bisher wird der Spitzensteuersatz für Ledige bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 EUR fällig.
Außerdem soll der Kinderfreibetrag angehoben werden und das Kindergeld voraussichtlich in zwei Stufen pro Monat und Kind bis auf 272 EUR im Jahr 2028 steigen. Derzeit beträgt das Kindergeld 259 EUR.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten soll um 200 EUR auf 1.430 EUR jährlich erhöht werden.
Die Gegenfinanzierung soll vor allem über eine Veränderung der "Reichensteuer" erfolgen. Der Reichensteuersatz soll gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR ein Satz von 47 Prozent. Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent und greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 EUR. Eine Vermögensteuer ist hingegen nicht geplant.
Veränderungen sind auch beim "Handwerkerbonus" vorgesehen. Die Abziehbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert werden - das bedeute von bis zu 1.200 EUR auf bis zu 900 EUR pro Jahr. Beim "Handwerkerbonus" werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Bisher sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar - das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 EUR pro Jahr. Die Steuerermäßigung beträgt also derzeit maximal 1.200 EUR.
Außerdem soll zur Gegenfinanzierung der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden.
Die Abgabe der Steuererklärung soll vereinfacht werden. In einem ersten Schritt will die Koalition eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen.