Frühlingshafte Magnolien vor der Steuerberatung Dockter & Partner in Trier

Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab 2026

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ist ab dem 1.1.2026 dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt worden.  

Die Gastronomiebranche war in den letzten Jahren durch die Corona-Pandemie und deren wirtschaftliche Folgen stark belastet. Um die Branche zu unterstützen, wurde die Umsatzsteuer für Speisen in Restaurants und bei Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme von Getränken) bereits vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2023 temporär auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt. Seit dem 1.1.2024 galt dann wieder der reguläre Steuersatz von 19%. Ziel der dauerhaften Senkung ist es, die wirtschaftliche Situation der Gastronomie zu verbessern und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, da gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits vorher dem ermäßigten Steuersatz unterlagen.

Für Speisen, die im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen verkauft werden, soll dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gelten.

Die Abgabe von Getränken bleibt weiterhin mit dem regulären Steuersatz belastet.

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