Ab dem 1.1.2026 werden Dividenden von Unternehmen, deren Anteile nicht in einem Bankdepot verwahrt werden, erstmals in den automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten einbezogen. Ziel ist eine umfassendere steuerliche Transparenz und eine effektivere Bekämpfung von Steuerhinterziehung.