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BFH: Rechtsweg bei Auskunftsansprüchen des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt
Für Rechtsstreitigkeiten, die auf ein Informationsfreiheitsgesetz gestützte Auskunftsansprüche des Insolvenzverwalters über Bewegungen auf den Steuerkonten des Insolvenzschuldners betreffen, ist nicht der Finanzrechtsweg, sondern der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. So entschied der BFH (Az. II B 65/19).
Weniger Zuzahlung durch Steuersenkung
Die bis Ende des Jahres befristete Senkung der Mehrwertsteuer kann in einzelnen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu geringeren Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen führen. Eine darüber hinausgehende Reduzierung würde jedoch dem Zweck der Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen entgegenstehen. Das teilt die Bundesregierung mit.
Kindergeldanspruch besteht auch für ein während der Ausbildung erkranktes Kind
Für ein volljähriges Kind, das während seiner Berufsausbildung erkrankt, besteht Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht nachgewiesen wird. Dies entschied das FG Münster (Az. 11 K 1832/19).
Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen
Das FG Münster entschied, dass die Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger Verpachtung der Ställe eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt, was einen Vorsteuerabzug aus der Veräußerung ausschließt (Az. 15 K 1850/17).
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für die Anmietung von Messestellplätzen
Das FG Münster entschied, dass Aufwendungen für die Anmietung von Messestellplätzen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen, wenn die Flächen nicht dem fiktiven Anlagevermögen zuzuordnen sind (Az. 9 K 1816/18).
BFH zum Begriff der Betriebsstätte bzw. festen Niederlassung im Umsatzsteuerrecht
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob auch fremde Sach- und Personalmittel eine feste Niederlassung des Leistenden begründen können, wenn die Mittel dem Leistenden vom Leistungsempfänger allein für Zwecke der an ihn zu erbringenden Leistungen überlassen werden (Az. XI R 3/18).
Kaufpreis eines im Wege einer mittelbaren Grundstücksschenkung zugewandten Grundstücks kann Vergleichswert für dieses Grundstück i. S. d. § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG sein
Das FG Düsseldorf entschied, dass der Kaufpreis eines im Wege einer mittelbaren Grundstücksschenkung zugewandten Grundstücks ein Vergleichswert für dieses Grundstück i. S. d. § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG sein kann (Az. 11 K 3447/19).